Unter dem Namen "Fischerhütte Oberalpsee der Familie Meyer von Andermatt" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Zweck des Vereins ist: Erhaltung und Betrieb der seit alten Zeiten stets im Besitz der Familie Meyer von Andermatt befindlichen Fischerhütte beim Oberalpsee.